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AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Vincent & Partner GmbH (nachfolgend Vincent & Partner genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.


2. Offerte

Offerten von Vincent & Partner sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nicht anders vereinbart. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Ideen, Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei Vincent & Partner. Dem Kunden werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.


3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen schriftlichen Annahme der von Vincent & Partner erstellen Offerte zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über Internet), so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung (Auftrag) durch Vincent & Partner zustande. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung (Auftrag) ist Vincent & Partner nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.


4. Leistungen von Vincent & Partner

Vincent & Partner erbringt die in der Offerte oder im Auftrag beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (z.B. Vorschüsse) des Kunden vereinbart sind oder die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich ist, ist Vincent & Partner nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann Vincent & Partner von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte oder im Auftrag enthalten sind, sind nach vorgängiger Offerte von Vincent & Partner und nach entsprechender Zusage vom Kunden zusätzlich zu vergüten.


5. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von Vincent & Partner geschaffenen Werken (Ideen, Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Bilder usw.) gehören grundsätzlich Vincent & Partner. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Kunde ohne Einverständnis von Vincent & Partner nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an der Gestaltung oder an Details, vorzunehmen. Vincent & Partner ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.


6. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Vincent & Partner geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von Vincent & Partner geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Kunden ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Die digitalen Erstellungsdateien verbleiben bei Vincent & Partner. Eine Herausgabe der Erstellungsdateien an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.


7. Honorar

Das Honorar für die Leistungen von Vincent & Partner bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag (Auftrag) zwischen Vincent & Partner und dem Kunden. Falls kein anderes Honorar durch die Offerte bzw. Vertrag (Auftrag) bestimmt wird, gelten als Standardsätze CHF 220.- für Strategie, Konzeption und Beratung sowie CHF 160.– für ausführende Tätigkeiten. Für eine vereinfachte Projektabrechnung kalkulieren wir unsere Leistungen mit dem durchschnittlichen Standardsatz von CHF 180.–. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu vergüten. Sofern nicht anders vereinbart, werden 15% Agenturhonorar auf Kreativ- und Produktivleistungen erhoben, um die Aufwände für Beratung, Projektleitung und Administration abzugelten.Auslagen und Spesen sind immer zusätzlich zu vergüten. Übersteigt der effektive Aufwand den in der Offerte oder im Auftrag geschätzten Betrag um nicht mehr als 15 Prozent, so ist der Mehraufwand vom Kunden ohne weiteres zu vergüten.


8. Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben von Vincent & Partner verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Leistungen in der Schweiz. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung (z.B. bei kurzfristiger Umsetzung eines Projektes) gilt:


- 30 Prozent als Anzahlung nach Erteilung des Auftrages

- 50 Prozent in der Hälfte des Projektes

- 20 Prozent bei Projektabschluss


Der Projektstart erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Kommt der Kunde mit vereinbarten Vorauszahlungen in Verzug, so ist Vincent & Partner zur sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Rechnungen sind jeweils innert 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Vincent & Partner mit fälligen Zahlungen zur Verrechnung zu bringen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.


9. Verzögerung des Auftrags

Sollte die Fertigstellung eines Auftrages aufgrund verzögerter Lieferung von Informationen oder Daten etc. durch den Kunden blockiert werden, hat Vincent & Partner das Recht diesen zu informieren und die bereits erbrachten Leistungen innert 30 Tagen zu verrechnen. Die Vergütung wird sofort fällig.


10. Annullierung des Auftrags

Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von Vincent & Partner gemäss vereinbartem Honorar vollumfänglich zu vergüten. Die Vergütung wird sofort fällig.


11. Vorbehalt von Preisanpassungen

Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere soweit sie durch unvorhergesehene Umstände (wie höhere Gewalt, verspätete Leistungen des Kunden oder von Dritten, Preisänderungen von Lieferanten) verursacht werden, die nicht Vincent & Partner zuzurechnen sind.


12. Gewährleistung / Gewährleistungsbeschränkung

Entsprechen die von Vincent & Partner erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge an Vincent & Partner zu richten. Vincent & Partner wird gerügte, mangelhafte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten verbessern. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Vincent & Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte von Dritten verletzen.


13. Haftung / Haftungsbeschränkung

Vincent & Partner haftet für eigenes Verschulden nur dann, wenn grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass von externen Produktionen besteht nur dann, wenn grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Handeln von Vincent & Partner in der Auftragserteilung gegenüber den Lieferanten stattgefunden hat und dieses nachgewiesen werden kann.


14. Hosting (Internetdienstleistungen)

Für die Umsetzung einer Website oder eines Webshops nutzen wir ein CMS (Content Management System) von einem Drittanbieter und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters. Die Gebühren für das Hosting werden dem Kunden direkt vom entsprechenden Anbieter verrechnet. Die Nutzung deren Server und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vincent & Partner übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Vincent & Partner übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, Vincent & Partner könne Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.


Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen usw. sind nicht ganz auszuschliessen. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Vincent & Partner wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn Vincent & Partner Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Vincent & Partner übt keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden auf dessen Website oder Webshop aus. Diese dürfen nicht gegen schweizerisches oder internationales Recht verstossen. Vincent & Partner übernimmt keine Verantwortung für Haftungsansprüche und Schäden aufgrund von Inhalten des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden. Sollte von einem Dritten wegen der Inhalte des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen Vincent & Partner erhoben werden, ist Vincent & Partner berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.


Bei einem Verstoss des Kunden gegen eine oder mehrere dieser Hosting Vereinbarungen ist Vincent & Partner zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.


15. Supportmodalitäten nach Live-Schaltung

Nach Bedarf erbringt Vincent & Partner folgende Supportleistungen bei Webauftritten und -shops:


a) Im Stundenaufwand

Monatlich abzurechnende Stundenaufwände nach effektiver Rapporterfassung im 15-Minuten-Takt à CHF 180.00 pro Stunde.


b) Supportpakete

Die Pauschalen gelten als einfach zu handhabende Servicepakete zu attraktiven Konditionen. Darin sind keine Neuentwicklungen enthalten, auch lässt sich die Pauschale nicht an Neuentwicklungen anrechnen. Die Pauschale fällt auch an, wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft wird. Sie ist kündbar auf Ende des Folgemonats.


- Basic-Paket: Bis zu 3 Anfragen oder 2 Stunden im Monat, Umsetzung innert 48 Stunden zu Bürozeiten: CHF 250.– pro Monat

- Premium-Paket: Bis zu 10 Anfragen oder 5 Stunden im Monat, Umsetzung innert 24 Stunden zu Bürozeiten: CHF 500.– pro Monat


16. Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Kunden verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei Vincent & Partner. Der Kunde erwirbt an Auftragsergebnissen nur ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Insbesondere darf der Kunde ohne Zustimmung von Vincent & Partner Konzepte und Präsentationen von Vincent & Partner nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. Vincent & Partner ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.


17. Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, Drucksachen umgehend zu prüfen und schriftlich zu genehmigen.


18. Geheimhaltung

Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden von Vincent & Partner nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. Vincent & Partner ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen sowie Auftragsergebnissen für eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.


19. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.


Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen Vincent & Partner und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht und UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Vincent & Partner und dem Kunden wird das zuständige Gericht in Zürich vereinbart. Vincent & Partner ist berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.


Zürich, September 2023

Vincent & Partner GmbH